Einführung in das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Gewerkschaften, Betriebsvertretungen und ihren Verhandlungspartnern auf der Arbeitgeberseite. Es enthält die Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, die sich mit der unselbständigen, weisungsgebunden Beschäftigung von Arbeitnehmern befassen. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, vor Ungleichbehandlung und dem unvorhergesehenen Verlust des Arbeitsplatzes.
Wir vermitteln dir in dieser Weiterbildung Grundlagenkenntnisse des Arbeitsrechts und Sozialversicherungsrechts, die für die Arbeit z.B. im Personalbereich, als Führungskraft oder Betriebsrat in einem Unternehmen unerlässlich sind. Hierzu gehören u.a. der Arbeitsvertrag, die Kündigung und der Kündigungsschutz, Bestimmungen zum Urlaub, zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zu den Grundzügen der Sozialversicherung, zu den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes und von Tarifverträgen.
Mitarbeiter (m/w/d) z.B. aus dem Bereich Personalwesen, Führungskräfte, Betriebsräte, Unternehmer.
Das lernst du bei uns
- Einleitung des Arbeitsverhältnisses
- Grundlagen des Arbeitsrechts
- Arbeitsvertragsdetails
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
- Urlaub
- Arbeitsverhältnisabschluss
- Arbeitsrechtliche Kollektivmaßnahmen
- Exkurs: Sozialversicherungsrecht
Mache den nächsten Schritt: Dein Beratungsgespräch
Das lernst du bei uns
- Agentur für Arbeit (nach SGB III) oder Jobcenter (nach SGB II),
- Rentenversicherungstragende,
- Europäischer Sozialfonds (ESF)