Eingliederungsmanagement im Betrieb
Diese Weiterbildung kombiniert Fachwissen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) mit zusätzlichen Kenntnissen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Teilnehmende sind nach Abschluss der Weiterbildung in der Lage, ein BEM-Verfahren einzuleiten und durchzuführen und die Gespräche mit den Betroffenen aufzunehmen. Ein BEM ist Arbeitnehmenden auf gesetzlicher Grundlage anzubieten, sobald sie für einen längeren Zeitraum erkrankt sind. Es soll dazu führen, dass Beschäftigte die Arbeitsunfähigkeit überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt wird und der Arbeitsplatz der betroffenen Person erhalten bleibt. Diese Weiterbildung ist auch für Betriebs- und Personalräte geeignet, die Beteiligte der betrieblichen Eingliederung sind.
Mitarbeiter (m/w/d) und (angehende) Führungskräfte z.B. aus dem Personalbereich, die zusätzliches Fachwissen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement aufbauen möchten.
Das lernst du bei uns
- Grundlagen des Wiedereingliederungsmanagements
- Zusammenhang mit Betrieblichem Gesundheitsmanagement
- Rechtsvorschriften
- Ausfallzeiten gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz aufgrund von Krankheit
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Krankheit
- Vereinbarungen auf Betriebs- und Unternehmensebene
- Datenschutzaspekte im Rahmen des BEM
- Maßnahmen zur Datensicherung und potenzielle Gefahren
- Einleitung des Arbeitsverhältnisses
- Grundlagen des Arbeitsrechts
- Arbeitsvertragsdetails
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
- Urlaub
- Arbeitsverhältnisabschluss
- Arbeitsrechtliche Kollektivmaßnahmen
- Exkurs: Sozialversicherungsrecht
Mache den nächsten Schritt: Dein Beratungsgespräch
Das lernst du bei uns
- Agentur für Arbeit (nach SGB III) oder Jobcenter (nach SGB II),
- Rentenversicherungstragende,
- Europäischer Sozialfonds (ESF)