Experte in Lohn- und Gehaltsbuchhaltung mit DATEV/Lexware und Arbeitsrecht (m/w/d)
In dieser Weiterbildung lernst du das Fachwissen zur Lohn- und Gehaltsbuchführung sowie die EDV-gestützte Umsetzung mit den Software-Produkten DATEV und Lexware. Abgerundet wird die Weiterbildung durch vertiefende Kenntnisse im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. Nach Abschluss der Weiterbildung bist du in der Lage die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Arbeitnehmer in einem Unternehmen zu übernehmen und sie auch hinsichtlich arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Fragen zu beraten.
Mitarbeiter (m/w/d), die zusätzliche Fachkenntnisse in der Lohn- und Gehaltsabrechnung aufbauen möchten.
Das lernst du bei uns
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Lohn- und Gehaltsbuchhaltungssoftware in der Lohn- und Gehaltsbuchführung
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Arbeiten mit dem DATEV Arbeitsplatz
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Monatsabrechnung und Korrekturen
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Entgeltfortzahlungen und Unterbrechung der Beschäftigung
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Vortragswerte, Steuerklassenänderung, Bescheinigungen
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Behandlung von Vorschüssen, Urlaubslohn und Pfändungen
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Betriebliche Altersvorsorge und Lohnsteuerjahresausgleich
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Erstellung von Jahresauswertungen und -meldungen sowie Archivierung
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Softwaresysteme für die Verwaltung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
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Grundlagen und Überblick über die Funktionalitäten von Lexware Lohn und Gehalt
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Mandanten- und Mitarbeiterverwaltung in der Software
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Durchführung von unkomplizierten Gehaltsabrechnungen
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Abrechnungen mit dem Korrekturmodus für Fehlerkorrekturen
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Berücksichtigung des Übergangsbereichs (ehemals Gleitzone)
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Abrechnung zum Jahreswechsel mit entsprechenden Anpassungen
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Durchführung des betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleichs
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Entgeltabrechnung
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Grundlagen der Sozialversicherung
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Arbeitsrechtliche Grundlagen
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Arbeiten am Monats- und Jahresende
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Bruttoabrechnung
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Zeitermittlung
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Mehrfachbeschäftigung
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GmbH-Geschäftsführer, Familienangehörige
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Einleitung des Arbeitsverhältnisses
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Grundlagen des Arbeitsrechts
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Arbeitsvertragsdetails
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Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers
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Urlaub
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Arbeitsverhältnisabschluss
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Arbeitsrechtliche Kollektivmaßnahmen
- Exkurs: Sozialversicherungsrecht
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FAQ
- Agentur für Arbeit (nach SGB III) oder Jobcenter (nach SGB II),
- Rentenversicherungstragende,
- Europäischer Sozialfonds (ESF)